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Die Lizenz zum Senden

Die Lizenz zum Senden

Die Welt des Urheberrechts und der Verwertungsrechte ist groß und oft undurchsichtig. Wer kennt sich schon komplett damit aus? Musikstücke sind bei der GEMA registriert, das sind aber nur die Verwertungsrechte. Das Urheberrecht liegt beim Komponisten / Autor. Dann gibt es dabei noch das Verlagsrecht und die Aufführungsrechte. Für Menschen, die das erste Mal damit konfrontiert sind ein einziger Paragraphen-Dschungel. Bei Bildern ist das ja auch nicht so leicht. Auch hier gibt es den Urheber, Verwertungsrechte, die je nach Verwendung unterschiedlich bepreist sind. Das macht auch Sinn, denn die Lizenz für eine deutschlandweite Plakat-Kampagne sollte natürlich höher vergütet werden wie die Nutzung des gleichen Bildes für das Sommerfest vom örtlichen Sportverein. Und zusätzlich gibt es bei Bildern oder Fotos noch das Recht am eigenen Bild – man sollten also von jedem Menschen, der auf dem Bild zu sehen ist eine Genehmigung einholen. Es gibt noch weitere Dinge, auf die man bei Bildern aufpassen muss, doch kommen wir nun zu den einzelnen Rechten bei Radiowerbung. Ein Radiospot besteht aus mehreren Elementen: Text, Sprecher, Musik und Soundeffekte. Und im Endeffekt auch die Komposition, also das Zusammenspiel aller Bestandteile. Aus diesen Bestandateilen setzt sich der gesamte Produktionspreis zusammen. Gleich gehen wir auf die einzelnen Bestandteile etwas genauer ein. Zuerst eines vorneweg: Im Normafall, wenn nichts anderes ausgemacht ist, dann besitzt der fertige Radiospot eine Verwertungslizenz – natürlich für das vereinbarte Ausstrahlungsgebiet – von einem Jahr. Die Gesamtlizenz ist abhängig vom Ausstrahlungsgebiet, das ist vergleichbar wie bei oben genanntem Beispiel mit dem Bild für die nationale Plakatkampagne im Gegensatz zum lokalen Sportverein. So gibt es bei uns einen Lokalspot mit allem drum und...